Allgemeinen Geschäftsbedingungen

ACS Alpincenter Wolfgang Steiner

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. ACS Alpincenter Wolfgang Steiner


1. Teilnehmer
Die Programmangebote sind offen für alle, gegen die keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Ergänzend wirken die Teilnahmevoraussetzungen, wie sie auf den verschiedenen Ausschreibungen und Detailinfos abgedruckt sind. Wir setzen allerdings ein angemessenes Maß an Teamgeist und Belastbarkeit voraus.


2. Anmeldung und Vertragsabschluß
Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich schriftlich mit dem entsprechenden Formular (oder per Email). Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter in Form einer Anmeldebestätigung zustande. Mit der Anmeldung werden die Geschäftsbedingungen anerkannt. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird die Abweichung für den Kunden und den Veranstalter verbindlich, wenn in der Bestätigung auf eine Rücktrittsmöglichkeit hingewiesen ist, und der Kunde innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Bestätigungen hiervon keinen Gebrauch macht. Erfolgt von Seiten des Kunden keine Reaktion, gilt die Abweichung als akzeptiert. Die Programmunterlagen werden Kunden spätestens eine Woche vor Antritt zugeschickt.


3. Leistungen
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungsbeschreibungen sowie die Angaben in der Anmeldebestätigung und den Detailinfos verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.


4. Bezahlung
Für Expeditionen: Nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist bei allen Programmangeboten eine Anzahlung von mindestens 10 % des Reisepreises, oder der, in der Rechnung abgedruckte Betrag, innerhalb von 8 Tagen fällig. Die Restsumme muß unaufgefordert 3 Wochen vor Reiseantritt auf unseren Konten eingegangen sein. Sollte der Preis vor Antritt nicht bezahlt sein, so behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten und die entsprechenden Rücktrittsgebühren zu verlangen. Bei kurzfristigen Buchungen unter 30 Tagen vor Antritt, ist vom Kunden sofort nach der Buchung der volle Preis zu entrichten. Sollten zusätzlich weitere Kosten (Telefon, Fax usw.) entstehen, gehen diese zu Lasten des Kunden.

Sonstige Angebote vor Antritt des jeweiligen Programms.


5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung und Ersatzperson
Der Kunden kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn von der gebuchten Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, oder tritt er, ohne vom Vertrag zurückzutreten die Reise nicht an, so kann der Veranstalter vom Kunden eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen verlangen. Dem Veranstalter steht es frei, die konkret berechnete Entschädigung oder die nachfolgend aufgeführten pauschalierten Gebühren zu verlangen. Für langfristige Rücktritte von der Festanmeldung (bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn) wird eine Rücktrittsgebühr von mind. 50 Euro pro Person berechnet.

Für kurzfristigere Annulierungen gelten folgende Gebühren pro Person:
  • 59 - 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn bis zu 25 %
  • 29 - 22 Tage vor Veranstaltungsbeginn bis zu 50 %
  • 21 - 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn bis zu 90 %
  • bei Nichtantritt der Veranstaltung bis zu 100 % des Veranstaltungspreises
Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Termins, Ziels, der Art der Beförderung oder der Unterkunft), die auf Wunsch des Kunden nach Abschluß des Vertrages erfolgen, gelten als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung. Rücktrittsgebühren werden bis 14 Tage vor Antritt nicht erhoben, wenn für den zurückgetretenen Teilnehmer eine Ersatzperson gestellt wird, vorausgesetzt, diese Person entspricht den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Veranstaltung und es stehen dem keine gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften der Zielländer entgegen.

Bei eigener Anreise ist der Teilnehmer selbst dafür verantwortlich, zu dem in der Anmeldebestätigung genannten Ort und Zeitpunkt bereitzustehen. Tritt er nicht vereinbarungsgemäß an, so hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises.


6. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl
  • bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung ist dem Kunden unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Veranstaltungspreis zurück. Ein weitergehender Anspruch ist ausgeschlossen.
  • den betroffenen Teilnehmern ein neues Angebot, basierend auf die verminderte Gruppengröße, unterbreiten.

Der Veranstalter kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter nachhaltig stört oder wenn er in solchem Maße vertragswidrig handelt, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Veranstalter behält diesbezüglich den Anspruch auf den vollen Reisepreis. Bei vorzeitiger Abreise entstehende Kosten gehen voll zu Lasten des Kunden. Nimmt der Kunde die Reiseleistungen nicht in Anspruch, erfolgt keine Rückerstattung des Reisepreises.


7. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
  • die gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung
  • die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
  • die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
  • die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Veranstaltungsleistungen, entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen Ziellandes und -ortes. Soll die Ortsüblichkeit (z. B. bezüglich Unterkunft, Verpflegung, Beförderungsmittel etc.) maßgeblich sein, so hat dies in der Veranstaltungsbeschreibung oder durch gesonderte Hinweise hervorgehoben zu werden. Wie bereits Eingangs erwähnt, sind die meisten, der vom Veranstalter angebotenen Veranstaltungen keine Pauschalveranstaltungen im herkömmlichen Sinne. Diese Tatsache beinhaltet unvermeidbar bestimmte Risiken. Soweit aus diesen Risiken und ohne Verschulden des Veranstalters Leistungsstörungen entstehen, gilt jegliche Haftung des Veranstalters als ausgeschlossen.
  • die ihm anvertrauten Teilnehmer im Rahmen der Aufsichtspflicht, sofern es sich um Jugendliche unter 18 Jahren handelt. Für Teilnehmer über 18 Jahre erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr.


8. Beschränkte Haftung
Die Haftung des Veranstalters -gleich aus welchem Rechtsgrund- ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Veranstaltungspreises beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter oder einem Leistungsträger herbeigeführt wird, oder soweit der Veranstalter für einen Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträger verantwortlich ist. Wird eine Veranstaltung von einem anderen Leistungsträger durchgeführt, so haftet dieser im Rahmen seiner Reisebedingungen, es sei denn, daß auftretende Leistungsstörungen auf einem schuldhaften Verhalten im Zuge der Vermittlung beruhen.


9. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen. Beanstandungen sind beim Leistungsträger schriftlich anzuzeigen. Die Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. Ansprüche verjähren 6 Monate nach Reiseende.


10. Paß-, Visa-, Zoll-, Gesundheits- und Devisenvorschriften
Der Kunde ist für die Einhaltung obiger Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile aus der Nichtbefolgung gehen zu seinen Lasten. Durch seine Anmeldung versichert der Kunde, daß ärztlicherseits keine Bedenken gegen seine Teilnahme an der Reise und den jeweiligen sportlichen Aktivitäten bestehen.


11. Gesetzliche Bestimmungen
Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes 651a ff BGB.


12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Veranstaltungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.


13. Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist das Bezirksgericht Radstadt.


14. Sonstiges
Die vorstehend genannten Bedingungen gelten als für den Geschäftsverkehr verbindlich, vom Kunden anerkannt, soweit nichts Abeichendes schriftlich vereinbart wird. Wir empfehlen den Abschluß einer Reiseunfall-, Rücktritt-, Kranken-, Haftpflicht- und Gepäckversicherung (für Expeditionen).
Änderungen im Programmverlauf durch Wetter sind -zur Sicherheit des Kunden- nicht auszuschließen. Sie werden vom Programmverantwortlichen vor entschieden. Entschädigungen sind hierfür nicht zu gewähren. Die bei bestimmten Aktivitäten nötigen Lizenzen sind vor Antritt vorzuweisen.
Die Teilnehmer haften voll für aus Unachtsamkeit, Leichtsinn und Vorsatz entstanden Schäden.


ACS Alpincenter Wolfgang Steiner
01. April 2004